Seit 1. Juli 2006 ist Paragraph 5 des Elektro- Elektronikgerätegesetz mit dem so genannten RoHS-Verbot in Kraft. Betroffen sind neue Elektro- und Elektronikgeräte, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB), polybromierten Diphenylether (PBDE) oder 0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenem Werkstoff enthalten.
Das Verbot gilt für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, für Haushaltsgeräte (Gross- und Kleingeräte) und für Geräte der Unterhaltungselektronik. Beleuchtungskörper und elektrische sowie elektronische Werkzeuge und Spielzeug sind ebenfalls vom Verbot betroffen. Nicht betroffen sind Medizinprodukte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente.
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