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Clean Management Consulting |
Dr.oec.HSG René Gastl |
Tel +41/0/44-500 53 64
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CH - 8800 Thalwil / ZH |
| RoHS kurz zusammengefasst: Worum geht es? | |
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Das Verbot gilt für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, für Haushaltsgeräte (Gross- und Kleingeräte) und für Geräte der Unterhaltungselektronik. Beleuchtungskörper und elektrische sowie elektronische Werkzeuge und Spielzeug sind ebenfalls vom Verbot betroffen. Nicht betroffen sind Medizinprodukte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Von grosser Bedeutung ist der Stichtag 1.
Juli 2006: Geräte, die schon vorher in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter
verkauft werden. Entscheidend ist das „erstmalige Überlassen nach dem
Herstellen mit dem Ziel des Vertriebs oder der Verwendung auf dem
Gemeinschaftsmarkt“. Dabei müssen die Geräte bereits fertig gestellt und vom
Zoll abgefertigt sein. Ist eine Ware vor dem 1. Juli verzollt in einem
EU-Vertriebslager gelandet, dann kann das Gerät auch dann verkauft werden,
wenn es nicht RoHS-konform ist. Bei in der EU hergestellten Geräten, die dem
Stoffverbot nicht entsprechen, ist der Zeitpunkt entscheidend, zu dem sie
in der ersten Handelsstufe geschickt werden. Dabei kann es sich auch um den
Vertrieb des Produzenten handeln. |
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